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AGB

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermittlungstätigkeit von INVENT zur Inanspruchnahme von Geschenkgutscheinen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen INVENT und Kunden schriftlich vereinbart wurden.

    Für die Rechtsbeziehungen zu dem von INVENT vermittelten Veranstalter kommen dessen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

  1. Begriffe und Definitionen
  2. Die INVENT Marketing und Tourismus GmbH, Hopfengasse 25, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend INVENT genannt) vertreibt über ihre Vertriebskanäle und Websites Geschenkgutscheine für die Inanspruchnahme von Kurzurlauben und Erlebnissen und kooperiert dazu mit ausgewählten Veranstaltern. INVENT vermittelt dabei die Leistungen der Veranstalter. Urlaubsbox® ist eine Marke von INVENT.

    Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den Websites sowie auf ihren mobilen Versionen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

    • Buchungscode = alphanumerischer Code eines Geschenkgutscheins, welcher während seiner Gültigkeit den Inhaber zur Einlösung berechtigt.
    • Einlöser = Person, welche einen Geschenkgutschein einlöst und dazu INVENT den Buchungscode bekannt gibt.
    • Einlösung = Bekanntgabe eines Buchungscodes an INVENT zusammen mit einer nachfolgenden Terminanfrage. Die Bekanntgabe eines Buchungscodes z.B. auf dem Buchungsportal www.invent-service.com alleine, ohne nachfolgende Terminanfrage, stellt noch keine Einlösung des Buchungscodes dar.
    • Geschenkgutschein / Gutschein = Überbegriff für die Gutscheine für Kurzurlaube und Erlebnisse (auch in den Urlaubsboxen). Enthält den Buchungscode, die Gültigkeitsdauer und die Webadresse zur Einlösung.
    • Gültigkeit = Zeitraum, in dem ein Geschenkgutschein eingelöst werden kann.
    • Käufer = Person oder Firma, welche einen Geschenkgutschein bei INVENT kauft.
    • Konsumationsgutschein = optionale, auf einen bestimmten Betrag ausgestellte Produktbeigabe. Kann im gebuchten Hotel für alle angebotenen Leistungen verwendet werden, der Gegenwert wird bei der Abreise von der Hotelrechnung abgezogen.
    • Kunde = alle an INVENT, Urlaubsbox® und den Geschenkgutscheinen interessierte Personen – Käufer, Einlöser und Teilnehmer inbegriffen.
    • Rabattgutschein = für einen bestimmten Betrag und eine bestimmte Dauer gültig gestellter Rabattcode für den vergünstigten Kauf von Geschenkgutscheinen, zumeist gültig ab einem bestimmten Bestellwert.
    • Teilnehmer = Personen, welche einen Kurzurlaub oder ein Erlebnis in Anspruch nehmen.
    • Urlaubsbox = Geschenkbox bzw. Verpackungsform eines Geschenkgutscheins.
    • Veranstalter = Leistungsträger (z.B. Hotel, Restaurant), welcher den Kurzurlaub oder das Erlebnis (Dienstleistung) gegenüber den Teilnehmern erbringt.
    • Wertgutschein = Gutschein zum Kauf von Urlaubsbox-Produkten, ausgestellt auf einen best. Betrag.
    • Wertgutschein für Hotelleistungen = Gutschein für die in der Reservierungsbestätigung genannten Hotelleistungen, einlösbar ausschließlich während des Kurzurlaubs im gebuchten Hotel. Wird zusammen mit der Reservierungsbestätigung übermittelt.
    • Wiederkomm-Gutschein = auf einen bestimmten Betrag ausgestellter Gutschein, welcher vom Hotel bei einer privaten Folgebuchung im selben Hotel in Abzug gebracht wird. Wird zusammen mit der Reservierungsbestätigung übermittelt.
  3. Leistungsbeschreibung
    1. INVENT kooperiert mit einer Vielzahl an Veranstaltern und fasst eine Auswahl von Veranstaltern mit vergleichbaren Leistungsangeboten innerhalb der angebotenen Produkte zusammen. Auf den firmeneigenen Websites von INVENT werden diese Veranstalter im Rahmen der Produktbeschreibungen präsentiert. Die Leistung von INVENT besteht im Verkauf der Geschenkgutscheine an die Kunden und in der Vermittlung der Kurzurlaube und Erlebnisse der Veranstalter an die Einlöser der Geschenkgutscheine.
    2. Die Kooperation zwischen INVENT und einem Veranstalter ist vertraglich geregelt und kann während der Gültigkeit eines Geschenkgutscheins Veränderungen unterliegen, was z.B. die Dauer der Kooperation oder die dabei angebotenen Dienstleistungen betrifft. Daher können während der Gültigkeit eines Geschenkgutscheins Veranstalter aus dem Angebot entfernt und neue Veranstalter aufgenommen werden. Ebenso können Angaben über Veranstalter, Preise, Konditionen etc. Änderungen unterworfen sein.
      Solche Veränderungen sind vom Kunden hinzunehmen, wenn die Veränderungen des Gesamtzuschnittes des Produktes hinsichtlich Beschreibung und / oder Veranstalterauswahl aus Sicht des Kunden zumutbar, geringfügig und die Veränderungen weiters sachlich gerechtfertigt sind. Im Falle einer darüberhinausgehenden Veränderung des Gesamtzuschnittes ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Kauf zurückzutreten oder ein gleichwertiges Produkt auszuwählen. Die vollständige und aktuelle Auswahl an Veranstaltern ist auf den Buchungsportalen ersichtlich.
    3. Die auf den Geschenkgutscheinen, Werbemitteln und den firmeneigenen Websites verwendeten Abbildungen und Fotografien sind Beispiele und dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung. Sie sind unverbindlich und können variieren.
    4. INVENT garantiert nicht die Verfügbarkeit eines Kurzurlaubes bzw. Erlebnisses bei einem bestimmten Veranstalter zu einem bestimmten Zeitpunkt.
    5. Die auf den Gutscheinen angeführten Leistungen (z.B. Buchungscode, Gültigkeitsdauer) berechtigen den Inhaber zu deren Einlösung bzw. zur Buchung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses. INVENT verpflichtet sich zu keiner Zeit zu einer Bestpreisgarantie. Eventuelle Preisvorteile beziehen sich auf die Listenpreise der jeweiligen Partner. Eine Verrechnung bzw. Rückverrechnung mit etwaigen Sonder-Angeboten der Partner ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    6. Wurde ein Hotel von einem Einlöser bereits einmal mit einem Geschenkgutschein besucht, ist ein weiterer Kurzurlaub in diesem Hotel mittels Geschenkgutscheines für diesen Einlöser nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einlöser als Reisebegleitung bei der Reservierungsanfrage genannt wird.
  4. Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Leistungen
    1. Die Kurzurlaube können nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des „Urlaubspasses“ eingelöst werden. Diese beginnt mit der Ausstellung eines Urlaubspasses und endet nach 365 Tagen.
    2. Der „Urlaubspass“ ist frei übertragbar, sofern noch keine Registrierung auf der dafür angegebenen Webseite erfolgt ist. Bei der Übertragung muss auf die Regelungen dieser AGB hingewiesen werden.
    3. Ein „Urlaubspass“ berechtigt während seiner Gültigkeit zu einer Vielzahl an kostenlosen Übernachtungen (Kurzurlauben) für zwei Personen im Standard-Doppelzimmer in dafür ausgewählten Hotels. Voraussetzung für die kostenlose Übernachtung ist dabei die obligate Buchung von Frühstück und Abendessen in ebendiesem Hotel. Dies gilt pro Nacht und pro nächtigender Person. (Beispiel: 2 Personen schlafen 2 Nächte zusammen im Doppelzimmer und haben hierfür je 2x Frühstück und 2x Abendessen zu buchen.) Der Preis für Frühstück und Abendessen ist bei Abreise verbindlich im beherbergenden Hotel zu begleichen und enthält einen attraktiven Preisvorteil gegenüber einer Buchung zum Tagespreis (Nächtigung mit Frühstück und Abendessen) im entsprechenden Hotel.
    4. Jeder Kurzurlaub umfasst, je nach gebuchtem Hotel, von 1 bis zu 7 Übernachtungen für zwei Personen im Standard-Doppelzimmer, inklusive kostenloser Hotelerlebnisse (ab 2 Nächten Aufenthalt) bei einer Vielzahl der Hotels.
    5. Jeder „Urlaubspass“ enthält einen eindeutigen Code. Mit diesem muss sich der Inhaber des „Urlaubspass“ auf urlaubspass.com registrieren. Erst nach erfolgter Registrierung ist er zur Buchung der Kurzurlaube berechtigt.
  5. Umtausch
    1. Ein „Urlaubspass“ kann nicht in andere Geschenkgutscheine oder Wertgutscheine umgetauscht werden, eine Barablöse ist ausgeschlossen.
    2. Ein „Urlaubspass“ kann nach Ablauf seiner Gültigkeit nicht verlängert oder in andere Geschenkgutscheine umgetauscht werden.
  6. Gutscheineinlösung / Vermittlung durch INVENT / Vertragsschluss mit dem Veranstalter
    1. Die Grundlage zur Einlösung ist ausschließlich der Buchungscode eines vollständig bezahlten Geschenkgutscheins. Die Einlösung eines Buchungscodes ist ausschließlich über INVENT bzw. über die INVENT-Buchungssoftware möglich. Die Inanspruchnahme ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
    2. Nach der Eingabe des jeweiligen Buchungscodes auf einem der Buchungsportale werden die aktuellen Veranstalter angezeigt.
  7. Reservierungsanfragen, besondere Bestimmungen, Terminverschiebung
    1. Reservierungsanfragen
      1. Reservierungsanfragen können ausschließlich über die Buchungsportale frühestens 12 Monate bis spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Reisetermin übermittelt werden. Eine Terminvereinbarung direkt mit dem Hotel berechtigt nicht zur Inanspruchnahme bzw. ersetzt nicht die Buchung über das Buchungsportal.
      2. Die Übermittlung der Reservierungsanfrage durch den Einlöser ist ein verbindliches Angebot des Einlösers auf Abschluss des Vertrags mit dem Veranstalter. Dieser verständigt den Einlöser innerhalb von 2 Tagen per E-Mail bezüglich der Verfügbarkeit des angefragten Termins.
      3. Bei Verfügbarkeit des angefragten Reisetermins erhält der Einlöser via E-Mail eine ausdruckbare Reservierungsbestätigung mit allen für die Inanspruchnahme wichtigen Informationen.
      4. Mit der Übermittlung der Reservierungsbestätigung entsteht der Vertrag zwischen Einlöser und Hotel. Die Buchung ist nur mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung gewährleistet.
      5. Bei Nicht-Verfügbarkeit eines angefragten Reisetermins besteht für das Hotel die Möglichkeit, einen Ersatztermin anzubieten. Dabei erhält der Einlöser eine E-Mail, über die der Ersatztermin fix gebucht oder abgelehnt werden kann. Ohne eine Rückantwort durch den Einlöser verfällt ein angebotener Ersatztermin nach 2 Tagen. Danach werden die angefragten Nächte von INVENT für eine neue Reservierungsanfrage freigeschaltet.
      6. Bei Nicht-Verfügbarkeit und Absage eines angefragten Reisetermins durch das Hotel werden die angefragten Nächte von INVENT für eine neue Reservierungsanfrage freigeschaltet.
    2. Besondere Bestimmungen
      1. Der Einlöser verpflichtet sich, bei der Buchung des Kurzurlaubs Frühstück und Abendessen pro Person und Übernachtung mitzubuchen. Die hierfür gültigen Preise sind bei der Hotelbeschreibung angegeben. Diese Kosten sind im Geschenkgutschein NICHT enthalten und direkt im Hotel zu bezahlen. Dies gilt auch für teilweise bzw. Nichtinanspruchnahme dieser Konsumationen.
      2. Es bleibt einem Hotel vorbehalten, mehrere Kurzurlaube von ein und demselben Einlöser mit Geschenkgutscheinen zu akzeptieren oder abzulehnen.
      3. Die Anzahl der mit Geschenkgutscheinen buchbaren Nächte kann je nach Hotel variieren. Die mögliche Mindest- bzw. Maximalanzahl von mit Geschenkgutscheinen buchbaren Nächten in einem Hotel ist bei der jeweiligen Hotelbeschreibung im Internetportal angegeben. Die mit einem Gutschein buchbaren Nächte können daher, in Abhängigkeit von der Hotelwahl, entweder in einem Hotel am Stück oder in mehreren Hotels an verschiedenen Terminen gebucht werden. Bei Kurzurlauben mit kostenlosen Hotelerlebnissen ist die Inanspruchnahme der Hotelerlebnisse in der Regel ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Nächten möglich.
    3. Terminverschiebung / Stornierung
      1. Es gelten die landesüblichen Stornobedingungen bzw. die Stornobedingungen des Hotels. Der Kunde wird ersucht sich über die Stornobedingungen des Hotels zu informieren.
      2. Sollte der Einlöser eine Buchung stornieren oder verschieben müssen, ist dies unbedingt mit dem Hotel abzusprechen. Nach der Bestätigung einer Stornierung durch das Hotel an INVENT werden die damit gebuchten Nächte von INVENT für eine neue Reservierungsanfrage über das Internetportal freigeschaltet.
      3. Bei Nichterscheinen zu einem verbindlich gebuchten Termin hat das Hotel das Recht, pro Person und Übernachtung bis zu 100 % des für Frühstück und Abendessen vereinbarten Preises zu verrechnen. Die mit dem Buchungscode gebuchten Nächte verfallen ersatzlos.
      4. Die Buchung ist nur mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung gewährleistet. Sollte bis wenige Tage vor dem gewünschten Reisetermin noch keinerlei Rückmeldung von INVENT eingetroffen sein, ist unbedingt der INVENT-Kundenservice zu kontaktieren.
  8. Verlust und Missbrauchsgefahr
  9. Bei Verlust eines „Urlaubspasses“ kann der Inhaber bei INVENT die Ausstellung eines neuen „Urlaubspasses“ beantragen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich der Inhaber des verlorengegangenen „Urlaubspass“ auf der dafür vorgesehenen Webseite bereits registriert hatte. Dadurch kann der abhanden gekommene „Urlaubspass“ gesperrt und ein neuer „Urlaubspass“ ausgestellt werden. Ein abhanden gekommener „Urlaubspass“ ohne Registrierung kann nicht gesperrt und daher kein neuer „Urlaubspass“ als Ersatz ausgestellt werden.

  10. Haftung
    1. INVENT gewährt keine Garantie für die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit der dargestellten Daten. Insbesondere stellt die Beschreibung eines Kurzurlaubes oder Erlebnisses keine Garantie im Rechtssinne dar.
    2. Der Vertrag zur Erbringung des Kurzurlaubs bzw. Erlebnisses entsteht direkt zwischen dem Einlöser und dem Veranstalter. Daher haftet INVENT nicht für mangelhaft erbrachte, nicht erbrachte und nicht fristgerecht erbrachte Leistungen des Veranstalters.
    3. Die firmeneigenen Websites enthalten Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte INVENT keinen Einfluss hat. INVENT übernimmt für diese externen Inhalte keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
  11. Datenschutz
  12. Über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch INVENT informieren ausführlich unsere Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.invent-service.com/datenschutz.

  13. INVENT Schutzrechte
  14. Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf den Websites dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von INVENT sind oder von INVENT aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis seitens INVENT kopiert oder anderweitig genutzt werden.

    Alle Rechte vorbehalten.

  15. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand ist, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht, der Geschäftssitz von INVENT.
    2. Für alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der INVENT Marketing und Tourismus GmbH
    Hopfengasse 25, A-4020 Linz


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    Firmenbuchgericht: LG Linz
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    Stand: Oktober 2024